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Feuerbestattung

 

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten sie bei uns.

Grundsätzlich können Sie sich auf dem Friedhof zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.  

Wir beraten Sie bei dieser Entscheidung selbstverständlich gerne.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung in Form einer Verabschiedung oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.

 

 

 

 

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