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Erdbestattungen

Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Bei den Grabarten unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgrab, sowie Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab.

Bei einem Wahlgrab suchen die Angehörigen die Grabstelle mit dem entsprechenden Friedhofsmitarbeiter selbst aus. Nach der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. 

Ebenso ist es möglich, in einem Einzelgrab eine Urne später beisetzen zu lassen.

Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt.

Die Ruhefrist ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und beträgt zwischen 20-30 Jahre.

 

 

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